Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von SchwimmWerk
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Angebote von SchwimmWerk, Inhaber: Janosch Hölter (nachfolgend „SchwimmWerk“). Sie gelten insbesondere für Schwimmkurse und für individuell vereinbarte Schwimm-Technik- oder Trainingspläne, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1. Kursanfrage, Schnupperstunde und Vertragsschluss
(1) Eine Kursanfrage erfolgt in der Regel über das Online-Buchungsformular. Mit dem Absenden des Formulars wird zunächst ein Kursplatz einschließlich einer kostenlosen Schnupperstunde angefragt. Dadurch entsteht noch keine Zahlungspflicht.
(2) SchwimmWerk bestätigt die Reservierung des Kursplatzes per E-Mail. Die erste wahrgenommene Kurseinheit ist eine kostenlose Schnupperstunde. Nach dieser Stunde kann entschieden werden, ob der Kurs fortgesetzt werden soll.
(3) Der kostenpflichtige Kursvertrag für die weitere Kursteilnahme kommt erst zustande, wenn die Fortsetzung nach der Schnupperstunde ausdrücklich bestätigt oder die zweite Kurseinheit wahrgenommen wird. Wird der Kurs nicht fortgesetzt, fällt keine Kursgebühr an. Eine kurze Mitteilung vor der zweiten Kurseinheit wird aus organisatorischen Gründen erbeten.
(4) Individuelle Schwimm-Technik- oder Trainingspläne werden derzeit nur nach gesonderter Anfrage und individueller Vereinbarung angeboten. Ein entsprechender Vertrag kommt erst durch die Annahme eines konkreten Angebots von SchwimmWerk zustande.
2. Leistungen, Kursumfang und Termine
(1) Art, Umfang, Ort, Termine und Preis des jeweiligen Angebots ergeben sich aus der Beschreibung auf der Website, der Buchungsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.
(2) Schwimmkurse finden zu den mitgeteilten Terminen statt. An gesetzlichen Feiertagen, während angekündigter Ferienzeiten sowie bei besonderen Schließ- oder Ausfalltagen findet kein Training statt, sofern der betreffende Termin nicht ausdrücklich als Kurstermin bestätigt wurde. Aktuelle Änderungen werden den Teilnehmenden mitgeteilt und können zusätzlich auf der Website veröffentlicht werden.
(3) Ein bestimmter Trainingserfolg, das Bestehen eines Schwimmabzeichens oder eine bestimmte Leistungsentwicklung werden nicht geschuldet. Fortschritte hängen insbesondere von Ausgangslage, Mitarbeit, Trainingshäufigkeit und Wasserpraxis ab.
3. Teilnahmevoraussetzungen, Gesundheit und Aufsicht
(1) Teilnehmende beziehungsweise deren Erziehungsberechtigte stellen sicher, dass die teilnehmende Person gesundheitlich in der Lage ist, am Schwimmunterricht teilzunehmen. Für die sichere Durchführung relevante gesundheitliche oder körperliche Besonderheiten sind vor Kursbeginn mitzuteilen.
(2) Die Haus- und Badeordnung des jeweiligen Schwimmbads sowie die Sicherheitsanweisungen der Kursleitung sind einzuhalten.
(3) Bei wiederholten erheblichen Störungen oder bei Missachtung von Sicherheitsanweisungen kann nach vorheriger Ermahnung ein Ausschluss vom Kurs erfolgen. Bei einer unmittelbaren Gefährdung ist ein sofortiger Ausschluss möglich. Die Vergütungsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Die Aufsichtspflicht von SchwimmWerk beginnt mit der persönlichen Übergabe der teilnehmenden Person an die Kursleitung am vereinbarten Treffpunkt und endet mit der Rückgabe nach Kursende. Vorher und nachher verbleibt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten oder Begleitpersonen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung oder der Buchungsbestätigung.
(2) Die erste wahrgenommene Kurseinheit ist die kostenlose Schnupperstunde. Wird der Kurs danach fortgesetzt, ist die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Kursgebühr vollständig vor Beginn der zweiten Kurseinheit zu zahlen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder in der ausdrücklich vereinbarten Zahlungsweise. Individuell vereinbarte Technik- oder Trainingspläne werden erst nach Annahme des Angebots und nach den darin genannten Zahlungsbedingungen erstellt.
5. Fehlzeiten und Beendigung durch Teilnehmende
(1) Nach Fortsetzung des Kurses ist der Kursplatz für die vereinbarte Kursdauer fest reserviert. Versäumte Kurseinheiten, die aus dem Verantwortungsbereich der teilnehmenden Person stammen, werden grundsätzlich nicht erstattet und können nicht automatisch nachgeholt werden.
(2) SchwimmWerk kann im Einzelfall freiwillig eine Nachholmöglichkeit oder andere faire Lösung anbieten. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Minderungsrechte bleiben unberührt.
6. Absage, Verschiebung und Änderungen durch SchwimmWerk
(1) SchwimmWerk kann Kurseinheiten oder Angebote aus sachlich gerechtfertigten Gründen absagen, verschieben oder organisatorisch anpassen, insbesondere bei Krankheit, Badschließung, behördlichen Vorgaben, zu geringer Teilnehmerzahl oder höherer Gewalt. Änderungen werden so früh wie möglich mitgeteilt und dürfen für die Teilnehmenden nicht unzumutbar sein.
(2) Fällt eine einzelne Kurseinheit aus, wird grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten. Ist eine Nachholung nicht möglich, wird der auf die ausgefallene Einheit entfallende Anteil einer bereits gezahlten Kursgebühr erstattet.
(3) Bei vollständiger Absage eines Kurses werden bereits gezahlte Gebühren für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Ist eine wesentliche Termin- oder Leistungsänderung unzumutbar, kann der Vertrag hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen beendet werden; die darauf entfallenden Gebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im gesetzlichen Rahmen.
7. Individuelle Technik- und Trainingspläne
(1) Ein individuell vereinbarter Technik- oder Trainingsplan wird auf Grundlage der übermittelten Angaben und gegebenenfalls einer Schwimmeinschätzung erstellt. Reichen die Angaben nicht aus, kann SchwimmWerk vor der Ausarbeitung Rückfragen stellen.
(2) Ein solcher Plan ist eine trainingsbezogene Empfehlung und ersetzt weder eine medizinische Beratung noch eine persönliche Betreuung oder Aufsicht im Wasser. Die eigenständige Umsetzung erfolgt in eigener Verantwortung und nur innerhalb der persönlichen gesundheitlichen und schwimmerischen Fähigkeiten.
(3) Lieferform, Bearbeitungszeit, Vergütung und gegebenenfalls bestehende Widerrufsrechte werden vor dem Vertragsschluss im individuellen Angebot mitgeteilt.
8. Haftung
(1) SchwimmWerk haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von SchwimmWerk, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf.
(3) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften und eine Haftung aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleiben unberührt.
(4) Für mitgebrachte Gegenstände besteht keine Verwahrungspflicht. Eine Haftung besteht nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.
9. Foto- und Videoaufnahmen
(1) Foto- oder Videoaufnahmen zu Trainings- oder Analysezwecken erfolgen nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der volljährigen teilnehmenden Person oder bei Minderjährigen der erziehungsberechtigten Person. Die Einwilligung ist freiwillig und kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(2) Eine Veröffentlichung oder Nutzung für Werbung, Website oder soziale Medien erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung.
(3) Teilnehmende, Erziehungsberechtigte und Begleitpersonen dürfen keine Aufnahmen anderer Personen ohne deren Zustimmung beziehungsweise die Zustimmung der Erziehungsberechtigten anfertigen. Aufnahmen in Umkleide-, Dusch- und Sanitärbereichen sind untersagt.
10. Widerrufsrecht bei termingebundenen Schwimmkursen
Für Verträge über Schwimmkurse, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorgesehen sind, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Unabhängig davon bleibt die in diesen AGB geregelte kostenlose Schnupperstunde mit der Möglichkeit bestehen, den Kurs danach nicht kostenpflichtig fortzusetzen.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
12. Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(3) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz von SchwimmWerk. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Stand: 23. Juli 2026
