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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von SchwimmWerk

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Schwimmkurse und Angebote der Schwimmschule SchwimmWerk – Schwimmschule, Inhaber: Janosch Hölter (nachfolgend „SchwimmWerk“), soweit mit den Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigten nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.

1. Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung zu einem Schwimmkurs erfolgt in der Regel über das Online-Buchungsformular auf der Website von SchwimmWerk. Mit Absenden des Formulars geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kursvertrags ab.

(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail von SchwimmWerk erhalten haben. In der Bestätigung sind Kurs, Kurszeit, Kursgebühr sowie weitere organisatorische Hinweise aufgeführt.

(3) Die Kursplätze sind begrenzt und werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anmeldungen vergeben.

2. Leistungen von SchwimmWerk

(1) SchwimmWerk bietet Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche entsprechend der auf der Website beschriebenen Kursinhalte (z. B. Bronze-, Silber- oder Gold-Kurse, Technikschwerpunkte).

(2) Der genaue Umfang des jeweiligen Kurses (Anzahl der Einheiten, Dauer der Einheit, Kursort, Kurszeit) ergibt sich aus der Kursbeschreibung auf der Website und der Buchungsbestätigung.

(3) SchwimmWerk stellt für die Dauer des Kurses qualifizierte Kursleitungen zur Verfügung. Ein Anspruch auf Unterricht bei einer bestimmten Trainerin oder einem bestimmten Trainer besteht nicht; Trainerwechsel aus organisatorischen Gründen bleiben vorbehalten.

3. Teilnahmevoraussetzungen und Aufsicht

(1) Die Erziehungsberechtigten gewährleisten, dass das teilnehmende Kind gesund und körperlich in der Lage ist, am Schwimmunterricht teilzunehmen. Relevante gesundheitliche Besonderheiten (z. B. Allergien, chronische Erkrankungen, Einschränkungen) sind SchwimmWerk bei der Anmeldung über das entsprechende Feld im Buchungsformular mitzuteilen.

(2) Die teilnehmenden Kinder müssen den Anweisungen der Trainerinnen und Trainer Folge leisten. Bei wiederholten groben Störungen oder Nichtbefolgen von Sicherheitsanweisungen kann SchwimmWerk ein Kind vom Kurs ausschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf (Teil-)Erstattung der Kursgebühr.

(3) Die Aufsichtspflicht von SchwimmWerk beginnt mit der Übergabe des Kindes an die Kursleitung im Hallenbad und endet mit der Rückgabe des Kindes am vereinbarten Treffpunkt nach Kursende. Der Transport des Kindes zum und vom Schwimmbad liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

4. Kursgebühren und Zahlungsbedingungen

(1) Die Kursgebühren ergeben sich aus der Kursbeschreibung auf der Website bzw. der Buchungsbestätigung. Sofern nicht anders angegeben, umfassen die angegebenen Beträge einen kompletten Kursblock (z. B. 8 Einheiten à 60 Minuten).

(2) Die Kursgebühr ist spätestens zur zweiten Kursstunde vollständig zu entrichten. Die Zahlung erfolgt in bar bei der Kursleitung vor Ort oder per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto unter Angabe des dort genannten Verwendungszwecks.

(3) Kommt die Zahlung trotz Erinnerung nicht fristgerecht zustande, kann SchwimmWerk den Kursplatz an eine andere Person vergeben. In diesem Fall kann eine Ausfallpauschale in angemessener Höhe erhoben werden, sofern der Platz kurzfristig nicht neu besetzt werden kann.

5. Fehlzeiten, Krankheit und Nachholmöglichkeiten

(1) Nicht wahrgenommene Kursstunden (z. B. wegen Krankheit, Urlaub oder anderer privater Gründe) können in der Regel nicht nachgeholt oder erstattet werden, da die Kursplätze fest reserviert sind und die Kursplanung auf der vereinbarten Gruppengröße basiert.

(2) In Einzelfällen bemüht sich SchwimmWerk nach Absprache, im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten einen Nachholtermin für einzelne versäumte Stunden zu finden (z. B. in einem parallelen Kurs oder im Rahmen eines Zusatztermins). Ein Rechtsanspruch auf Nachholung oder Erstattung besteht jedoch nicht.

(3) Bei längeren Erkrankungen oder besonderen Härtefällen bitten wir um frühzeitige Kontaktaufnahme, damit gemeinsam eine faire Lösung gesucht werden kann.

6. Kursabsage und -änderung durch SchwimmWerk

(1) SchwimmWerk behält sich vor, Kurse aus wichtigen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, kurzfristige Schließung des Schwimmbads, Krankheit der Kursleitung, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben.

(2) Im Falle einer vollständigen Kursabsage werden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. auf Ersatz von Anfahrtskosten oder entgangenem Gewinn) sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

(3) Bei einzelnen ausfallenden Kursterminen (z. B. Schließung des Bades, krankheitsbedingter Ausfall der Kursleitung) bietet SchwimmWerk nach Möglichkeit Ersatztermine an. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, erfolgt eine anteilige Erstattung der Kursgebühr für die ausgefallene Einheit.

7. Haftung

(1) Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr der Teilnehmenden bzw. ihrer Erziehungsberechtigten. SchwimmWerk haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet SchwimmWerk nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Für mitgebrachte Wertgegenstände, Kleidung oder andere persönliche Gegenstände der Teilnehmenden wird keine Haftung übernommen.

8. Foto- und Videoaufnahmen

(1) Während des Kursbetriebs können aus pädagogischen Gründen oder zur Trainingsanalyse situativ Foto- oder Videoaufnahmen erstellt werden (z. B. zur Technikschulung). Eine Veröffentlichung dieser Aufnahmen (etwa auf der Website oder in sozialen Medien) erfolgt nur mit ausdrücklicher vorheriger Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

(2) Erziehungsberechtigte sind nicht berechtigt, während des Kursbetriebs ohne vorherige Zustimmung der Kursleitung Foto- oder Videoaufnahmen von anderen Kindern anzufertigen.

9. Datenschutz

(1) SchwimmWerk verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmenden und deren Erziehungsberechtigten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.

(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung (Art, Umfang, Zweck, Speicherdauer, Rechte der Betroffenen) ergeben sich aus der auf der Website abrufbaren Datenschutzerklärung.

10. Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von SchwimmWerk.